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Der Tag danach

Der Tag nach dem Tod des King of Pop. Der Tag nach dem Medienhype um Michael Jackson. Der Tag nach der absolut übertriebenen und nervigen Dauerberieselung seiner Hits im Radio.

Es ist echt erstaunlich. Monate- und jahrelang war es eher still um Michael Jackson geworden. Man hörte primär von seinen angeblichen Kindergeschichten, seinen immensen Schulden, seinen dubiosen Krankheiten und zuletzt von den 50 Konzerten, die er in London geben wollte. Aber musikalisch war es, trotz des 25-jährigen Jubiläums, sehr still um ihn geworden. Und jetzt, ausgerechnet zu seinem plötzlichen Tod, rasten die Medien aus. Egal, welchen Radiosender man gestern hörte, nahezu jedes zweite Lied war vom King of Pop. Umschalten zwecklos. Man konnte froh sein, wenn man auf CDs umsteigen konnte. Er hat ja sicherlich teils sehr gute Musik gemacht und ich höre mir das auch sehr gerne an, aber so??? Wenn man ein Lied 5 mal oder noch öfter in der Stunde hört ist das Ganze nicht mehr schön.

Und sicherlich hätte ein solcher Tag dem Hochverschuldeten vor seinem Tod mehr geholfen, eben diese abzubauen. Den ganzen Tag laufen/liefen weltweit und auf unzähligen Sendern Hits von ihm, in den deutschen Amazon-Verkaufscharts belegen seine Platten 12 der ersten 13 Plätze, in Amerika sind es sogar die ersten 16. Nur, jetzt hat er nicht mehr viel davon.

Und wenn man das Notruf-Protokoll richtig interpretiert, hat sein Leibarzt ihn wohl auch im Bett reanimiert. Also dann wohl eher die Matratze als den King of Pop, denn sowas lernt man im Erste Hilfe – Kurs, dass man einen festen Untergrund benötigt. Das ist ja auch das erste, was der Disponent vorschlägt. Auch sehr suspekt, dass der Arzt jetzt anscheinend verschwunden ist.

Naja, schauen wir mal, wie lange es dauert, bis der ganze Hype wieder abgeklungen ist.

Ich kann nur sagen: Rest in peace, Michael!

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Anzeichen für Überstunden

Es gibt bestimmte Gelegenheiten, in denen Murphys Gesetz voll und immer wieder zuschlägt. Eines dieser Phänomene ist der sonntägliche Tatort. Darüber habe ich ja schon berichtet. Ein anderes dieser Phänomene sind Überstunden. Erstes Anzeichen dafür, daß man sicherlich Überstunden macht, ist ein sehr ruhiger und einsatzarmer Nachmittag (wahlweise aber auch ein ruhiger ganzer Tag). Dies verheißt schon nichts Gutes und wird in der Regel mit Einsätzen kurz vor Schichtende und somit Überstunden belohnt. Ein anderes Anzeichen für ziemlich sichere Überstunden ist unsere Nachbarwache. Wenn der RTW dieser Rettungswache kurz vor Schichtende alarmiert wird, kann man sich eigentlich auch schon mal die Stiefel anziehen, denn dann fährt man in der Regel kurze Zeit später in die Stadt der Nachbarwache, was aufgrund der Anfahrtszeiten zu den umliegenden Krankenhäusern dann auch wieder Überstunden bedeutet. Und wenn man sich dann abends auch noch etwas vor nimmt hat man eigentlich keine wirklich Chance mehr, pünktlich in den Feierabend zu entschwinden.

Kennt Ihr das auch? Hat mir diese Woche schon 2 1/2 h plus bescherrt. Ist manchmal schon sehr suspekt und ärgerlich. Aber was will man machen?

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Suchbegriffe Juni ’09

Und wieder ein paar erwähnenswerte Suchbegriffe, die, warum auch immer, auf dieses Blog geführt haben:

- “notruf über handy nicht mehr kostenfrei”

Das ist falsch. Über die Sonderrufnummern 110 und 112 kann nach wie vor kostenlos die Polizei bzw Feuerwehr und Rettungsdienst alarmiert werden. Beim Handy hat sich jetzt lediglich geändert, dass eine (aktive) SIM-Karte eingelegt sein muss.

- “Kann ich Notarzt bei starken Kopfschmerzen anrufen”

Den Notarzt selbst wohl eher nicht, aber die Leitstelle kann man dann natürlich anrufen und diese entscheidet, welches Rettungsmittel zum Patienten fährt.

- “notarzt einsaz vidios zum kuken”

Vielleicht wäre hier ein Deutsch-Kurs erst einmal angebrachter.

- “leute werden durch erste hilfe gerettet”

Das ist so gedacht, ja, besonders bei lebensbedrohlichen Notfällen wie dem Herz-Kreislauf-Stillstand.

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Internetzensur – Teil 3

Damit man nach dem letzten Beitrag nicht zu positiv über die Regierung denkt, wurde in der gleichen Bundestagssitzung am gestrigen Donnerstag auch leider der umstrittene Gesetzesentwurf zur “Zugangserschwerung zu Kinderpornographie” verabschiedet. Trotz heftiger Proteste in allen Parteien, einer Online-Petition und diversen Experten-Meinungen wird dieses Gesetz also mit einigen Änderungen und (angeblich) wirklich nur auf Kinderpornographie beschränkt in Kraft treten. Dass dabei die in Artikel 20 des Grundgesetzes festgeschriebene Gewaltenteilung teils aufgehoben und letztlich sogar gegen das Grundgesetz verstossen wird (Artikel 5.1: “Eine Zensur findet nicht statt.”), hat Anke Gröner etwas ausführlicher betrachtet.

>> Trauer um Artikel 5.

Wer erfahren möchte, wie die für ihn zuständigen Bundestagsabgeordneten abgestimmt haben, kann dies hier und hier tun. Mein zuständiger “Volksvertreter”, Peter Bleser von der CDU/CSU hat genauso dafür gestimmt wie zwei der drei Abgeordneten meiner eigentlichen Heimat, Ursula Mogg (SPD) und Dr. Michael Fuchs (CDU). Nur Josef Philip Winkler von den Grünen hat dagegen gestimmt. Ein absolut trauriges Bild und für viele vielleicht auch Entscheidungshilfe, was am 27. September bei der Bundestagswahl zu wählen ist.

Ich bin normalerweise nicht wirklich besonders politisch interessiert, aber was sich die großen Parteien da momentan leisten schlägt dem Fass den Boden aus. Ich hoffe, dass sie wirklich dafür am 27. September die Quittung erhalten.

>> Hat mein Abgeordneter für Netzsperren gestimmt?

Quellen: u. a. Basic Thinking Blog

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Bindende Patientenverfügung

Man mag es ja kaum glauben, aber unsere Regierung scheint doch noch in der Lage zu sein, gescheite Entscheidungen zu treffen. So hat der Bundestag gestern einem Gesetzesentwurf zugestimmt, nach dem in Zukunft Patientenverfügungen zu lebensverlängernden Maßnahmen bindend für Ärzte sein sollen. Nur in Streitfällen sollen Gerichte einschreiten dürfen.

Die Patientenverfügungen sollen demnach gelten, sobald der Patient seinen Willen nicht mehr selbst äußern kann. Allerdings muss die Verfügung dabei genau auf die tatsächliche Krankheitssituation des Patienten zutreffen und von einem Bevollmächtigten durchgesetzt werden. In der Vergangenheit gab es immer wieder Vorfälle, bei denen sich Ärzte nicht an vorhandene Verfügungen hielten und Patienten quasi gegen deren Willen am Leben hielten. Dies soll in Zukunft nicht mehr möglich sein. Das neue Gesetz soll dabei Sicherheit geben. Voraussetzung dafür ist, dass der Patient beim Verfassen der Verfügung volljährig war und die Verfügung in Schriftform erfolgte. Auch sollen schwammige Formulierungen wie etwa “unwürdiges Dahinvegetieren” vermieden werden. Formulierungsvorschläge findet man z.B. beim Bundesjustizministerium, im Portal zur Medizinethik oder der deutschen Hospiz Stiftung.

Zwei weitere Entwürfe hinsichtlich der Patientenverfügung fanden jedoch keine Mehrheit im Bundestag. So müssen sich Patienten auch in Zukunft nicht ärztlich beraten lassen, wenn sie eine Patientenverfügung aufstellen wollen. Auch ist nach wie vor keine Zustimmung eines Vormundschaftsgerichtes notwendig, um lebenserhaltende Maßnahmen abzubrechen.

Quelle: Spiegel Online

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