Der Rettungsassistent

Den Anfang in der Rubrik “Was ist eigentlich …” macht mein Berufsbild, der Rettungsassistent. Dazu werde ich im Folgenden die in der Öffentlichkeit leider vorhandenen Fehlinformationen zu diesem Berufsbild, den Unterschied zum allseits bekannten “Sanitäter” sowie seine Kompetenzen kurz erläutern:

Der normale Deutsche kennt in der Regel nur den “Krankenwagen” und den “Sanitäter”. Zum einen, weil es früher schlicht und einfach nichts anderes gab, zum anderen aber sicherlich auch, weil die Berufsbezeichnung “Rettungsassistent” durchaus missverständlich und für Außenstehende sicherlich verwirrend ist. Dazu ein im Rettungsdienstbereich durchaus bekannter Comic:

Rettungsassistent vs Rettungssanitäter

Mit freundlicher Genehmigung von rippenspreizer.com

Und genau so denken die meisten Deutschen! Dass der Assistent eben der Assistent des Sanitäters ist. Dies ist jedoch absolut falsch. Das erkennt man schon daran, dass der Rettungssanitäter zum einen keine gesetzlich geregelte Berufsausbildung ist und zum anderen dessen Ausbildung nur rund 3 Monate dauert, wohingegen das Berufsbild des Rettungsassistenten gesetzlich geregelt ist (als einzigster Ausbildungsberuf im Rettungsdienst) und eine zweijährige Ausbildung durchlaufen muss.

Daher “assistiert” der Rettungsassistent auch nicht dem Sanitäter, sondern dem Notarzt bzw versorgt den Patienten bis zu dessen Eintreffen und assistiert diesem anschliessend. Sollte kein Notarzt verfügbar oder benötigt sein, ist der Rettungsassistent der Verantwortliche im Einsatz. Wobei er natürlich nicht die Kompetenzen eines Notarztes hat und seine Mittel auch wesentlich eingeschränkter sind.

So darf der Rettungsassistent in Notkompetenz (dazu in einem späteren Artikel mehr) je nach örtlichen Gegebenheiten und Bestimmungen venöse Zugänge legen (um Flüssigkeit oder Medikamente zu verabreichen), intubieren (zur Beatmung), defibrillieren (Abgabe von Stromstössen) sowie eine kleine Auswahl von Medikamenten verabreichen.

Vor allem die Medikamentengabe darf jedoch nur bei ganz bestimmten Krankheitsbildern erfolgen und dann auch nur, wenn bereits alle weniger invasiven Maßnahmen ausgeschöpft sind, eine Lebensgefahr für den Patienten nicht auszuschließen ist und ein Notarzt nicht verfügbar oder zwar alarmiert, aber noch nicht eingetroffen ist.

Das Berufsbild gibt es bereits seit 1989. Der Rettungsassistent ist verpflichtet, jedes Jahr mindestens 30 Stunden Pflichtfortbildung zu besuchen. Kann er diese nicht vorweisen, darf er nicht mehr in der Notfallrettung eingesetzt werden.

Da sich der Rettungsassistent jedoch trotzdem nach wie vor immer wieder in rechtlichen Grauzonen bewegt, soll in Zukunft das zugrundeliegende Rettungsassistentengesetz (RettAssG) novelliert und den gegenwärtigen Bedürfnissen angepasst werden. So ist z.B. eine Erweiterung der Ausbildung auf drei Jahre geplant, um den immer weiter steigenden Anforderungen an einen Rettungsassistenten gerecht zu werden. Inwieweit die “Notkompetenz” ausgeweitet bzw zu einer “Regelkompetenz” wird, bleibt abzuwarten. Auch gibt es Überlegungen, bei einer Novellierung auch die Berufsbezeichnung zu ändern, um Missverständnissen vorzubeugen.

Was mit unserem Berufsbild in Zukunft passiert bleibt also abzuwarten. Man kann nur gespannt sein und das Beste hoffen!

Jedoch ist es heute schon so, daß ein Kranken- oder Rettungswagen keine Medikamente geben wird, sofern die obigen Vorraussetzungen nicht gegeben sind. Den Rettungswagen also als rollende Apotheke zu missbrauchen oder weil der ärztliche Notdienst nicht gewünscht ist, man aber eine ambulante medikamentöse Therapie wünscht, wird ohne Notarzt nicht funktionieren! Dies bitte ich zu bedenken!

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